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Börsenlexikon - Wertpapier
Wertpapiere stellen Urkunden dar, die ein Vermögensrecht verbriefen. Dieses Recht kann ohne die Urkunde nicht geltend gemacht werden. Auch eine Übertragung des Rechtes ist ohne die Urkunde nicht möglich. Wertpapiere, die an der Börse gehandelt werden, werden häufig auch als Effekten bezeichnet. Wertpapiere können sowohl Aktien, als auch Anleihen, Pfandbriefe oder Investmentanteile sein.
Man unterscheidet häufig auch zwischen festverzinslichen Wertpapieren und solchen, die mit einem variablen Zins verzinst werden. Erstere bieten dabei für den Anleger aber eine höhere Sicherheit, da er mit einem festen Zins und dessen regelmäßiger Zahlung rechnen kann. Die festverzinslichen Wertpapiere stellen meist auch den größeren Teil dar, der gehandelt wird.
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