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Börsenlexikon - Wandelobligationen

Aktien Die Wandelobligation wird häufig auch als Wandelanleihe bezeichnet. Die Schuldverschreibung fungiert dabei wie jede andere Anleihe auch, doch wird noch ein weiteres Recht mit ihr verbrieft – nämlich das Recht, die Wandelobligation innerhalb einer bestimmten Frist in Stammaktien des Unternehmens umzuwandeln. Damit wird man vom Gläubiger zum Teilhaber des Unternehmens. Dieses Recht kann, muss aber nicht ausgeübt werden. Will man die Anleihe halten, so erhält man ganz normal die Zinszahlungen und zum Ende der Laufzeit wird die Anleihe getilgt.

Durch das Sonderrecht, das hier verbrieft wird, haben Wandelobligationen oft eine geringere Rendite. Damit aber überhaupt erst Wandelobligationen ausgegeben werden dürfen, muss in der Hauptversammlung eine Dreiviertelmehrheit einer Kapitalerhöhung zustimmen. Denn diese würde unweigerlich erfolgen, wenn der Käufer der Wandelobligation sein Recht ausübt und diese in Aktien umwandelt.



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