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Börsenlexikon - Vorzugsaktien
Die Vorzugsaktie stellt den Gegenpart zur Stammaktie dar. Sie wird mit besonderen Vorzügen versehen. Häufig wird zum Beispiel eine höhere Dividende an den Halter von Vorzugsaktien gezahlt. Allerdings werden diese Vorteile nur dann gewährt, wenn keine Stimmrechte vorhanden sind. Das heißt, Vorzugsaktien bieten generell keinerlei Stimmrechte in der Hauptversammlung. Der Aktionär hat bei den wichtigen betrieblichen Entscheidungen keinerlei Mitspracherecht und muss die getroffenen Entscheidungen auf der Hauptversammlung einfach hinnehmen.
Gerade bei geringeren Anlagen ist dies sehr sinnvoll. Denn hat man in viele Unternehmen kleine Summen investiert, kann man sowieso nicht an allen Hauptversammlungen teilnehmen. Dafür erhält man im Gegenzug eben wieder bessere Renditechancen.
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