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Börsenlexikon - Usancen
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei Usancen um einen Usus. Damit stellen Usancen Regeln dar, die zwar generell gelten, aber nirgends wirklich schriftlich festgehalten wurden. Unter anderem zählen darunter die Regeln, die an einer Börse beim Handel mit Wertpapieren eingehalten werden sollen.
Aufgrund der fehlenden schriftlichen Übereinkunft, kann man bei der Nichteinhaltung von Usancen auch keine Klage erheben oder den jeweils Durchführenden anderweitig verantwortlich machen. Zumindest ist die Verantwortung nicht rechtlich sicher belegt, sodass man hier auch keine rechtssichere Handhabe gegen die betreffende Person hat. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss also nicht unbedingt mit einer Strafe dafür rechnen.
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