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Börsenlexikon - Termingeschäft (Terminhandel)
Das Termingeschäft steht im Gegensatz zum Kassahandel. Beim Termingeschäft wird ein bestimmtes Geschäft zu feststehenden Konditionen, an einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt durchgeführt. Man unterteilt das Termingeschäft in das Fixgeschäft, das Prämien- und das Optionsgeschäft.
Beim Fixgeschäft ist die Erfüllung für beide Seiten zwingend vorgeschrieben. Beim Prämiengeschäft kann sich ein Partner das Recht auf Rücktritt sichern, indem er an den anderen Partner eine Prämie zahlt. Beim Optionsgeschäft dagegen besteht von vornherein für eine Partei das Recht, sein mit der Option erworbenes Recht auszuführen oder es verfallen zu lassen.
In Deutschland war der Terminhandel mit Wertpapieren übrigens von 1931 bis 1970 verboten. Erst seit 1970 ist er wieder erlaubt, allerdings nur als Optionsgeschäft.
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