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Börsenlexikon - Stimmrecht

Aktien Das Stimmrecht erhält der Halter von Stammaktien. Es wird auf der meist jährlich stattfindenden Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft gewährt. Sollte der Aktionär selbst nicht an der Hauptversammlung, kurz HV, teilnehmen können, kann er auch seine depotführende Bank mit der Vertretung seiner Interessen beauftragen.

Dabei werden in der HV die Bestellung des Aufsichtsrates vorgenommen, der Vorstand des Unternehmens wird gewählt und auch über die Verwendung des entstandenen Gewinns wird entschieden. Für all diese Entscheidungen erhält jeder Aktionär ein Stimmrecht. Wie viele Stimmen ihm dabei gewährt werden, hängt von der Menge seiner Aktien bzw. deren Wert ab.

Für die meisten Entscheidungen reicht die einfache Mehrheit aus. Geht es um Satzungsänderungen o. ä. schwerwiegende Entscheidungen bedarf es einer Mehrheit von 75%, um den Beschluss zu fassen. Jeder Aktionär hat hier also die Möglichkeit mittels seines Stimmrechts mit zu entscheiden.



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