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Börsenlexikon - Stammaktie
Die Stammaktie ist in Deutschland die gebräuchlichste Form der Aktie. Den Gegenpart zur Stammaktie stellt die Vorzugsaktie dar. Mit der Stammaktie erhält man die laut Aktiengesetz festgelegten Aktionärsrechte. So hat der Halter einer Stammaktie das Recht auf die Zahlung einer Dividende, ein Stimm-, Auskunfts- und Rederecht in der Hauptversammlung, das Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien, ein allgemeines Auskunftsrecht sowie das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös der Gesellschaft. Wobei sich der Anteil nach der Höhe seiner Einlagen richtet.
Im Börsenhandel selbst spricht man aber nicht von Stammaktien, sondern verwendet üblicherweise den Begriff Stämme als Abkürzung für diese Form der Wertpapiere.
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