(C) Aktien.TV - Aktuelle Informatien zu Aktien & Geldanlage  

Aktien.TV - Aktuelle Informatien zu Aktien & Geldanlage

Aktien Forum
Aktien
Börsen-Lexikon
EURO STOXX 50
DAX
MDAX
SDAX
TecDAX
US Aktien
China Aktien
Asiatische Aktien
Computer Aktien
Aktien Musterdepot
Aktien News
Aktien Watchlist
Impressum









   

Börsenlexikon - Stammaktie

Aktien Die Stammaktie ist in Deutschland die gebräuchlichste Form der Aktie. Den Gegenpart zur Stammaktie stellt die Vorzugsaktie dar. Mit der Stammaktie erhält man die laut Aktiengesetz festgelegten Aktionärsrechte. So hat der Halter einer Stammaktie das Recht auf die Zahlung einer Dividende, ein Stimm-, Auskunfts- und Rederecht in der Hauptversammlung, das Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien, ein allgemeines Auskunftsrecht sowie das Recht auf einen Anteil am Liquidationserlös der Gesellschaft. Wobei sich der Anteil nach der Höhe seiner Einlagen richtet.

Im Börsenhandel selbst spricht man aber nicht von Stammaktien, sondern verwendet üblicherweise den Begriff Stämme als Abkürzung für diese Form der Wertpapiere.



  (C) Aktien.TV 2008 - Bitte beachten Sie unseren Haftungsausschluss auf der Seite Impressum!