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Börsenlexikon - Pfandbriefe
Pfandbriefe stellen eine weitere Art der Schuldverschreibungen dar. Sie sind besonders langfristig ausgelegt und dienen häufig zur Finanzierung von Baukrediten. Sie ähneln dabei den Anleihen, sind jedoch besonders gut besichert. Denn bei Pfandbriefen muss immer eine gewisse Deckungsmasse vorhanden sein. Dabei ist ein Treuhänder dafür verantwortlich regelmäßig zu überprüfen, ob die Pfandbriefe noch genügend abgesichert sind. Die Sicherung erfolgt meist mittels grundpfandrechtlich besicherten Darlehen, auch Hypotheken genannt. Diese müssen dabei mindestens auf den gleichen Zinsertrag lauten, wie bisherige Hypotheken.
Die Pfandbriefe verfügen meist über eine besonders lange Laufzeit. Mehr als 25 Jahre sind hier keine Seltenheit. Vor Ablauf dieser Laufzeit kann der Pfandbriefgläubiger diese auch nicht kündigen. Sie werden amtlich an der Börse gehandelt und ihre Emission ist seit dem 19. Juli 2005 im Pfandbriefegesetz geregelt. Die Bezeichnung Pfandbrief ist dabei sogar gesetzlich geschützt.
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