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Börsenlexikon - Optionsscheine
Optionsscheine stellen das Recht, nicht jedoch die Pflicht dar, einen Basiswert wie Aktien zu einem Basispreis zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put). Der Kauf bzw. Verkauf muss dabei innerhalb eines bestimmten Zeitraums erfolgen, andernfalls verfällt die Option, wie das Recht aus den Optionsscheinen auch bezeichnet wird.
Man unterscheidet hier zwischen den traditionellen Optionsscheinen und den so genannten Naked Warrants. Erstere werden aus Optionsanleihen heraus ausgegeben. Der Emittent, also der Herausgebende, ist dabei auch der Herausgeber des Basiswerts. Die traditionellen Optionsscheine werden dabei meist an der Börse gehandelt und können dabei amtlich notiert werden.
Naked Warrants dagegen werden meist von Banken und Wertpapierhandelshäusern ausgegeben. Dabei muss keine gleichzeitige Emission einer Optionsanleihe vorliegen. Die Banken und Wertpapierhandelshäuser müssen auch nicht der Emittent der Basiswerte sein.
Mittlerweile haben sich die Naked Warrants an die Spitze gekämpft und stellen die häufigste Form von Optionsscheinen dar. Rechtlich muss man sie als verbriefte Schuldverschreibungen ansehen. Die Investoren wollen mit ihnen vor allen Dingen bestimmte Handelsstrategien verfolgen und setzen sie nur selten als Absicherungsinstrument ein.
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