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Börsenlexikon - Option
Die Option ist ein standardisiertes Kauf- oder Verkaufsrecht, welches an einer Terminbörse gehandelt wird. Sie beinhaltet das Recht eine bestimmte Menge eines Basiswertes, wie z. B. Aktien zu einem bestimmten Preis zu erwerben oder zu verkaufen. Das Recht erhält man über einen bestimmten Zeitraum oder es kann nur zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeübt werden. Dabei wird das Recht zum Kauf auch Kaufoption oder Call genannt, das Recht zum Verkauf Verkaufsoption oder Put.
Der Käufer der Option muss dem Verkäufer, der oft auch als Stillhalter bezeichnet wird, für das erlangte Recht den Optionspreis bzw. die Optionsprämie zahlen. Der Verkäufer ist daraufhin verpflichtet, den Basiswert zum Basispreis an den Käufer zu übergeben, wenn dieser von seinem Recht Gebrauch machen will. Wird das Recht zum Kauf oder Verkauf nicht in Anspruch genommen, so verfällt die Option spätestens zum Ende der Laufzeit.
Die Wahl, ob das Recht ausgeübt wird oder nicht, liegt in diesem Falle also allein beim Käufer, weshalb man diese Art des Termingeschäfts auch als bedingtes Termingeschäft bezeichnet.
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