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Börsenlexikon - Namensaktien
Die Namensaktien sind besonders in den USA und Japan besonders beliebt. Die Aktien werden auf den Namen des jeweiligen Käufers ausgestellt. Bei einem Verkauf bedarf es eines Indossaments, damit die mit der Aktie verbundenen Rechte auch übertragen werden können.
Eine Sonderform der Namensaktie stellt dabei die vinkulierte Namensaktie dar. Bei ihr ist die Übertragung, also der Verkauf sogar nur mit Zustimmung der Aktiengesellschaft zulässig. Diese Arten der Namensaktien werden vorrangig ausgegeben, wenn man ein Unternehmen vor der „Überfremdung“ schützen will. Auch der unerwünschten Übernahme durch konkurrierende Unternehmen soll mit Hilfe der vinkulierten Namensaktie vorgebeugt werden. Die Aktiengesellschaft weiß bei diesen Aktien also immer ganz genau, wer die einzelnen Aktionäre sind, die sich an ihr beteiligen.
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