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Börsenlexikon - Makler, Wertpapierhändler, Kursmakler, Freimakler
Mit dem Wort Makler werden gewerbsmäßige Vermittler bezeichnet, die für andere Personen Wertpapier-, Waren- oder Devisengeschäfte durchführen. Man unterscheidet hierbei zum einen zwischen dem freien Makler und dem amtlichen Makler.
Letzterer vermittelt meistens zwischen der Börse und den hier vertretenen Kreditinstituten. Der Freimakler dagegen tätigt auch Eigengeschäfte.
Daneben findet man noch den Kursmakler. Er stellt eine amtlich bestellte und vereidigte Person dar, deren Aufgabe darin besteht, die Kurse im amtlichen Handel festzustellen. Sie unterliegen einer besonders strengen Beaufsichtigung und dürfen Eigengeschäfte nur im begrenzten Umfang durchführen. Allerdings vermitteln auch Kursmakler Börsengeschäfte.
Die Bezahlung der Makler an der Börse läuft über eine Gebühr, die oft auch als Courtage bezeichnet wird. Sie beträgt häufig ein Prozent vom Umsatz.
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