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Börsenlexikon - Körperschaftssteuer

Aktien Vereinfacht dargestellt, ist die Körperschaftssteuer die Einkommenssteuer für juristische Personen. Diese wird durch Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung erbracht. Bei den Aktiengesellschaften errechnet sie sich aufgrund des Ausschüttungsbetrages. Dabei beträgt die Körperschaftssteuer 26,5 % dieses Betrages.

Damit nun keine doppelte Besteuerung, nämlich bei der Aktiengesellschaft und beim Aktionär entsteht, erhält der Anleger zusätzlich zu den Dividenden noch eine Steuergutschrift. Diese beträgt 9/16 des ausgezahlten Betrages. Der Betrag wird sozusagen als Steuervorauszahlung auf die zu entrichtende Einkommenssteuer des Anlegers angerechnet. Sollte der Anleger selbst nicht zur Zahlung der Einkommenssteuer verpflichtet sein, so kann eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung durch das jeweils zuständige Finanzamt ausgestellt werden. Damit wird die anrechenbare Körperschaftssteuer dem Anleger gutgeschrieben.



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