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Börsenlexikon - Investmentgesellschaften

Aktien Die Investmentgesellschaften verwalten einen Investmentfonds. Dieser wird aus Wertpapieren oder Immobilien gebildet. Die Investmentgesellschaften werden häufig auch als Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet. Die gesetzlichen Grundlagen, die für Investmentgesellschaften gelten, findet man im KAGG. Die meisten dieser Gesellschaften werden als eine KG geführt. Dabei treten die einzelnen Anleger als Kommanditisten auf. Sie sind am Gewinn bzw. Verlust eines Unternehmens beteiligt, haften dabei aber nur mit ihrer Einlage. Eine Nachschusspflicht zusätzlich zur Einlage besteht dabei nicht.



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