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Börsenlexikon - Insider
Als Insider werden Personen bezeichnet, die durch ihre berufliche Tätigkeit früher als andere Personen über kursbeeinflussende Tatsachen erfährt. Der Insider ist dabei verpflichtet, sein Wissen für sich zu behalten und es nicht für Börsengeschäfte zu nutzen oder es an Dritte weiter zu geben. Im § 13 des WpHG ist geregelt, welche Personen alles als Insider angesehen werden.
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