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Börsenlexikon - Inhaberpapiere

Aktien Inhaberpapiere stellen Wertpapiere dar, die an der Börse gehandelt werden. Dabei berechtigt alleine der Besitz dazu, sich als Anteilseigner auszugeben. Man muss sich also nicht zusätzlich legitimieren, wie bei Orderpapieren oder Rektapapieren. Ein Recht, welches ein Inhaberpapier erteilt, muss auch dem Inhaber gestattet werden, es sei denn der Schuldner kann beweisen, dass der Inhaber nicht der Berechtige ist, um dieses Recht auszuüben oder die Zahlung eines Geldbetrages zu verlangen. Übertragen werden Inhaberpapiere durch die Übereignung. Durch die fehlende Legitimation kann es auch vorkommen, dass man gutgläubig ein gestohlenes Inhaberpapier erworben hat.



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