|
|
|
|
Börsenlexikon - Inhaberaktien
Wenn eine Aktiengesellschaft neue Aktien ausgibt, hat sie beim Grundkapital die Wahl, ob sie diese als Inhaber- oder als Namensaktien ausgeben will. Die Inhaberaktie zeigt dabei an, dass ihr Besitzer Anteilseigner des Unternehmens ist. Dafür wird auch kein weiterer Nachweis verlangt. So lässt sich die Inhaberaktie besonders leicht an der Börse kaufen und verkaufen. Bei der Namensaktie berechtigt erst der namentliche Eintrag ins Aktienbuch der Gesellschaft zum Miteigentum.
|
|