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Börsenlexikon - Grundkapital
Unter dem Grundkapital versteht man das Kapital, welches zur Gründung einer Gesellschaft nötig und vorhanden ist. Bei einer Aktiengesellschaft muss das Grundkapital zwingend mindestens 50.000 Euro betragen. Es errechnet sich aus der Summe der Nennwerte aller ausgegebenen Stamm- und Vorzugsaktien. In der Bilanz findet man das Grundkapital auf der Passivseite, wo es unterhalb des Eigenkapitals eingeordnet wird.
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