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Börsenlexikon - Genussschein
Genussscheine sind eine Form der Anlage von Kapital. Sie stellen dabei eine Zwischenform zwischen Anleihe und Aktie dar. Dabei werden mit dem Genussschein schuld- und eigentumsrechtliche Ansprüche unterschiedlichster Art verbrieft. Der häufigste Anspruch ist dabei die Rückzahlung des Nominalwertes, der oft verbunden ist mit dem Recht, am Reingewinn oder dem Liquiditäserlös eines Unternehmens beteiligt zu werden. Allerdings erhält man als Inhaber eines Genussscheins kein Stimmrecht. Dafür liegen die zu erwartenden Renditen hier oft höher als bei festverzinslichen Wertpapieren. Ein Nachteil beim Genussschein besteht darin, dass die hieraus entstandenen Ansprüche im Konkursfall erst nach der Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden können.
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