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Börsenlexikon - Freiverkehr
Der Freiverkehr ist ein noch recht junges Börsensegment, welches erst am 01. Mai 1987 entstand. Damals führte man den geregelten und den ungeregelten Freiverkehr zu einem Segment zusammen. Der Kurs in diesem Börsensegment wird dabei durch so genannte Freimakler festgestellt.
Man unterscheidet an der Börse zwischen dem Freiverkehr, dem amtlichen Handel und dem geregelten Markt. Im Freiverkehr entscheiden aber nicht die Unternehmen, ob sie dort gehandelt werden wollen. Dies wird vielmehr von einem Ausschuss der jeweiligen Börsen festgelegt. Die Unternehmen werden also in den Freiverkehr hineingebracht, können aber nicht auf eigenen Wunsch dort aufgenommen werden. Wer dagegen nicht im Freiverkehr gehandelt werden, hat das Recht der Entscheidung des Ausschusses zu widersprechen.
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