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Börsenlexikon - Emission
Von einer Emission spricht man immer bei der Erstausgabe und Unterbringung neuer Wertpapiere, wie Anleihen, Aktien usw. Dabei werden mehrere Kreditinstitute mit der Ausgabe der Wertpapiere beauftragt, die sich meist zu einem Emissionskonsortium zusammenschließen. Die Emission erfüllt dabei den Zweck der Kapitalbeschaffung von Unternehmen. Geht das Unternehmen das erste Mal an die Börse, so wird die Emission Neuemission genannt. Der Emissionswert der Aktien muss dabei oberhalb des Nennwertes liegen. Abgesehen von diesen Emissionen gibt es auch noch öffentliche Emissionen. Diese stellen meist die Ausgabe von neuen Anleihen des Bundes dar. Das emittierte, also ausgegebene Papier selbst, wird ebenfalls häufig als Emission bezeichnet.
Die Begebung bezeichnet dabei nur die Unterbringung der ausgegebenen Wertpapiere auf dem Kapitalmarkt. Begebungskonsortien bilden sich ebenfalls, doch fungieren sie eher als Kommisionäre für die Emittenten. Somit arbeiten die Begebungskonsortien im Auftrag, auf Risiko und Rechnung des Emittenten.
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