|
|
|
|
Börsenlexikon - Einheitskurs (Kassakurs)
Vom Einheitskurs spricht man vor allen Dingen im Parketthandel. Der Einheitskurs wird dabei auch als Kassakurs bezeichnet und tritt immer dann auf, wenn Wertpapiere an der Börse mit nur einem Kurs während der Börsenzeit gehandelt werden. Das heißt, dieser Kurs stellt dann den Einheitskurs dar. Alle Börsenaufträge, die nicht im variablen Handel abgewickelt werden, werden zu diesem Kurs abgerechnet. Papiere, die für den variablen Handel zugelassen sind, müssen jedoch den Kurs für jeden zustande gekommenen Umsatz notieren.
|
|