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Börsenlexikon - Courtage

Aktien Im Bereich der Börse versteht man unter der Courtage die Gebühr, die dem Börsenmakler zusteht. Sie fällt nur beim Abschluss eines Börsengeschäftes an und wird dem jeweiligen Anleger direkt in Rechnung gestellt. Die Courtage entspricht einem bestimmten Prozentsatz, der sich jeweils anhand der jeweiligen Kurswerte errechnen lässt. Die Courtage für den Börsenmakler fallt allerdings nur beim so genannten Parketthandel an.



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