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Börsenlexikon - Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft stellt die typische Kapitalgesellschaft dar, die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen für aufgelaufene Schulden haftet, nicht jedoch mit dem Privatvermögen der Geschäftsführer. Das Mindestkapital für die Gründung einer Aktiengesellschaft, kurz AG, liegt bei 50.000 Euro und wird durch die Aktionäre erbracht, indem diese Aktien kaufen. Sie sind damit an dem Unternehmen beteiligt. Die AG wird dabei durch Organe verwaltet. Dazu gehören die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der Vorstand. Alle Organe verfügen dabei über eigene Zuständigkeitsbereiche.
Besonders günstig ist die Kapitalbeschaffung bei der Aktiengesellschaft. Eine Erhöhung des Grundkapitals ist dabei jederzeit durch die Ausgabe zusätzlicher Aktien möglich. Der Aktionär profitiert davon, dass er seine Beteiligung am Unternehmen, sofern es an der Börse notiert ist, jederzeit wieder veräußern kann.
Die rechtlichen Bedingungen für die AG sind im Aktiengesetz geregelt.
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